Regulatory Radar ist kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Paywall.
regulatoryradarvon Conformis
Alle Updates zu Gedeckte Schuldverschreibungen (Pfandbriefgesetz, Covered-Bond-Richtlinie)
Eigenmittel & AufsichtsrechtGesetzBGBlBGBl. 2026 I Nr. 81

BRUBEG entlastet Pfandbriefbanken: keine halbjährliche Einreichung des Deckungsregisters mehr

BGBlPfandBG, RL (EU) 2019/2162, VO (EU) 2019/2160, EU+DE

Artikel 23 und 24 des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes streichen die Pflicht, Aufzeichnungen aller Eintragungen des Deckungsregisters halbjährlich in elektronischer Form bei der BaFin einzureichen und vom Treuhänder bestätigen zu lassen (§ 5 Abs. 2 PfandBG a. F.); die Bank muss nur noch sicherstellen, dass die Informationen zur Wiederherstellung des Registers sicher verwahrt sind. Teil 4 der Deckungsregisterverordnung (§§ 15 bis 17) entfällt, für bereits eingereichte Aufzeichnungen gelten die alten Regeln bis 31.03.2027. Die BaFin hatte die Einreichung mit Aufsichtsmitteilung vom 29.12.2025 bereits im Vorgriff ausgesetzt.

31.03.2026
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Gedeckte Schuldverschreibungen (Pfandbriefgesetz, Covered-Bond-Richtlinie)

Emission gedeckter Schuldverschreibungen: Deckungsregister, Treuhänder, Liquiditätspuffer, Beleihungswerte und das EU-Label „European Covered Bond (Premium)“. Das Pfandbriefgesetz setzt die Covered-Bond-Richtlinie um.

Übersicht und alle Updates →

Weitere Updates zu Gedeckte Schuldverschreibungen (Pfandbriefgesetz, Covered-Bond-Richtlinie)