ZahlungsverkehrEinigungEU-Parlament
AStV billigt die finalen Kompromisstexte zu PSD3 und Zahlungsdiensteverordnung
COM(2023) 366, COM(2023) 367, EU
Die Mitgliedstaaten bestätigen die Trilog-Einigung; der Rat veröffentlicht die finalen Texte am 23.04.2026. Nach Rechts- und Sprachprüfung wird die Veröffentlichung im Amtsblatt für das zweite Halbjahr 2026 erwartet; die PSR gilt im Wesentlichen 18 Monate nach Inkrafttreten.
Zum Rahmenwerk: PSD3 / Zahlungsdiensteverordnung
Nachfolgeregime zur PSD2: Zulassung, starke Kundenauthentifizierung, Zugang zu Zahlungskonten und Haftung bei Betrug.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu PSD3 / Zahlungsdiensteverordnung
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- 27.11.2025Politische Einigung zwischen Parlament und Rat über PSD3 und Zahlungsdiensteverordnung
- 28.06.2023Kommission schlägt PSD3 und Zahlungsdiensteverordnung vor
- 23.12.2015PSD2 im Amtsblatt: starke Kundenauthentifizierung und Kontozugang für Drittdienste
- 10.10.2009Zweite E-Geld-Richtlinie veröffentlicht
- 05.12.2007Erste Zahlungsdiensterichtlinie (PSD1): Rechtsrahmen für SEPA und Zahlungsinstitute