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ZahlungsverkehrUrteilEuGHC-70/25

EuGH-Urteil: Sofortige Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungen trotz grober Fahrlässigkeit des Kunden (C-70/25)

EuGHCOM(2023) 366, COM(2023) 367, EU

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Zahlungsdienstleister den Betrag eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs unverzüglich erstatten müssen, selbst wenn sie grobe Fahrlässigkeit des Kunden vermuten. Diese Pflicht zur sofortigen Erstattung besteht grundsätzlich, es sei denn, der Dienstleister hat berechtigte Gründe für den Verdacht eines Betrugs durch den Kunden und teilt dies der zuständigen Behörde schriftlich mit.

Die Entscheidung stellt klar, dass die Frage der Erstattung und die Frage, wer letztendlich den Verlust trägt, getrennt zu behandeln sind. Zahlungsdienstleister können die Erstattung nicht verweigern, indem sie sich auf grobe Fahrlässigkeit des Kunden berufen. Erst nach der Erstattung können sie vom Kunden die Rückzahlung der Verluste verlangen, sofern sie nachweisen können, dass der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, beispielsweise durch unzureichenden Schutz seiner Sicherheitsmerkmale.

Dieser Ansatz soll einen hohen Verbraucherschutz gewährleisten und verhindern, dass Kunden gezwungen sind, rechtliche Schritte einzuleiten, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Entscheidung des EuGH ist für nationale Gerichte bindend, wenn sie über vergleichbare Sachverhalte entscheiden.

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Nachfolgeregime zur PSD2: Zulassung, starke Kundenauthentifizierung, Zugang zu Zahlungskonten und Haftung bei Betrug.

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