Konsultation zum Rundschreiben über außervertragliche Kreditunterstützung bei Verbriefungen
VO (EU) 2017/2402, COM(2025) 825 ff. (Reform), EU
Die BaFin konsultiert den Entwurf eines Rundschreibens zur außervertraglichen Kreditunterstützung bei Verbriefungstransaktionen. Das Rundschreiben setzt die EBA-Leitlinien (EBA/GL/2016/08) um und präzisiert die Auslegung von Artikel 248 der CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013).
Es wird definiert, was unter marktüblichen Konditionen zu verstehen ist und wann ein Geschäft keine Kreditunterstützung darstellt. Zudem werden Melde- und Dokumentationspflichten gemäß Artikel 248 Absatz 1 CRR weiter ausgearbeitet. Adressaten sind Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischte Finanzholding-Gruppen, die sich nach der CRR oder dem KWG an die Vorgaben des Artikels 248 CRR halten müssen, ausgenommen bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und Gruppen im Sinne der EZB-Verordnung (EU) Nr. 468/2014.
Die Konsultation läuft bis zum 2. August 2018.
Zum Rahmenwerk: Verbriefungsverordnung & Reform 2026
Rahmen für Verbriefungen: Transparenz- und Risikoselbstbehalt-Pflichten, STS-Label, Due-Diligence-Pflichten für Investoren sowie die Eigenmittelbehandlung in CRR und LCR. Die Reform 2025/26 soll Kapitalanforderungen und Meldepflichten deutlich vereinfachen.
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