Eigenmittel & AufsichtsrechtDelegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2024/1780
RTS zu den Voraussetzungen für die Berechnung von KIRB für Verbriefungen (Art. 255 Abs. 9 CRR)
VO (EU) 2017/2402, COM(2025) 825 ff. (Reform), EU
Legt fest, unter welchen Bedingungen Institute KIRB, also die IRB-Eigenmittelanforderung für die zugrunde liegenden Forderungen einer Verbriefung, berechnen dürfen, insbesondere bei angekauften Forderungen und für Ausfall- und Verwässerungsrisiken. Institute, die den IRB-Verbriefungsansatz nutzen wollen, müssen ihre Berechnung daran ausrichten.
- 15.07.2024
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Verbriefungsverordnung & Reform 2026
Rahmen für Verbriefungen: Transparenz- und Risikoselbstbehalt-Pflichten, STS-Label, Due-Diligence-Pflichten für Investoren sowie die Eigenmittelbehandlung in CRR und LCR. Die Reform 2025/26 soll Kapitalanforderungen und Meldepflichten deutlich vereinfachen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Verbriefungsverordnung & Reform 2026
- 22.10.2026Politische Einigung zur Überarbeitung des EU-Verbriefungsrahmens erzielt
- 06.05.2026ECON beschließt Parlamentsposition zur Verbriefungsreform, Trilog beginnt
- 18.06.2024RTS zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen bei STS-Verbriefungen (Art. 22, 26d SECR)
- 22.03.2024RTS zu leistungsbezogenen Auslösern bei bilanzwirksamen STS-Verbriefungen (Art. 26c SECR)
- 15.02.2024Änderung der RTS zur Homogenität bei STS-Verbriefungen: bilanzwirksame Verbriefungen (SECR)
- 18.10.2023RTS zum Risikoselbstbehalt bei Verbriefungen (Art. 6 Abs. 7 SECR)