Eigenmittel & AufsichtsrechtDelegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2023/2175
RTS zum Risikoselbstbehalt bei Verbriefungen (Art. 6 Abs. 7 SECR)
VO (EU) 2017/2402, COM(2025) 825 ff. (Reform), EU
Konkretisiert, wie Originatoren, Sponsoren, ursprüngliche Kreditgeber und Servicer den vorgeschriebenen Selbstbehalt an einer Verbriefung halten: zulässige Formen und Bemessung, Verbot von Absicherung und Verkauf, konsolidierte Erfüllung sowie Sonderfälle wie notleidende Forderungen. Beteiligte an Verbriefungen müssen ihre Selbstbehaltsstrukturen und deren Offenlegung ab 07.11.2023 daran ausrichten.
- 07.11.2023
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Verbriefungsverordnung & Reform 2026
Rahmen für Verbriefungen: Transparenz- und Risikoselbstbehalt-Pflichten, STS-Label, Due-Diligence-Pflichten für Investoren sowie die Eigenmittelbehandlung in CRR und LCR. Die Reform 2025/26 soll Kapitalanforderungen und Meldepflichten deutlich vereinfachen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Verbriefungsverordnung & Reform 2026
- 22.10.2026Politische Einigung zur Überarbeitung des EU-Verbriefungsrahmens erzielt
- 06.05.2026ECON beschließt Parlamentsposition zur Verbriefungsreform, Trilog beginnt
- 25.06.2024RTS zu den Voraussetzungen für die Berechnung von KIRB für Verbriefungen (Art. 255 Abs. 9 CRR)
- 18.06.2024RTS zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen bei STS-Verbriefungen (Art. 22, 26d SECR)
- 22.03.2024RTS zu leistungsbezogenen Auslösern bei bilanzwirksamen STS-Verbriefungen (Art. 26c SECR)
- 15.02.2024Änderung der RTS zur Homogenität bei STS-Verbriefungen: bilanzwirksame Verbriefungen (SECR)