BaFin-Rundschreiben zur außervertraglichen Kreditunterstützung bei Verbriefungen (13/2018)
VO (EU) 2017/2402, COM(2025) 825 ff. (Reform), EU
Das BaFin-Rundschreiben 13/2018 setzt die EBA-Leitlinien zur außervertraglichen Kreditunterstützung bei Verbriefungstransaktionen (EBA/GL/2016/08) um. Es präzisiert die Auslegung von Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) hinsichtlich der Frage, wann ein Geschäft als Kreditunterstützung gilt und wann nicht. Zudem werden Melde- und Dokumentationspflichten gemäß CRR Artikel 248 Absatz 1 weiter ausgearbeitet.
Das Rundschreiben richtet sich an Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischte Finanzholding-Gruppen, die den Vorgaben des Artikels 248 CRR unterliegen. Es definiert, wann ein Geschäft als über die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen hinausgehend gilt und unter welchen Bedingungen es als nicht-kreditunterstützend angesehen wird, insbesondere wenn es zu marktüblichen oder für den Sponsor/Originator günstigeren Konditionen erfolgt. Marktübliche Konditionen liegen vor, wenn die Parteien unabhängig voneinander agieren und die Bedingungen wie bei einem normalen Handelsgeschäft gestaltet sind.
Das Rundschreiben ist unbeschadet der laufenden Beurteilung der Übertragung eines signifikanten Risikos während der Laufzeit einer Verbriefung anzuwenden. Es gilt nicht für bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und Gruppen im Sinne der EZB-Verordnung (EU) Nr. 468/2014.
Zum Rahmenwerk: Verbriefungsverordnung & Reform 2026
Rahmen für Verbriefungen: Transparenz- und Risikoselbstbehalt-Pflichten, STS-Label, Due-Diligence-Pflichten für Investoren sowie die Eigenmittelbehandlung in CRR und LCR. Die Reform 2025/26 soll Kapitalanforderungen und Meldepflichten deutlich vereinfachen.
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