Konsultation zum Rundschreiben über die gewichtete durchschnittliche Laufzeit von Verbriefungstranchen (Konsultation 11/2020)
VO (EU) 2017/2402, COM(2025) 825 ff. (Reform), EU
Die BaFin konsultiert ein Rundschreiben zur Bestimmung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit vertraglicher Zahlungen innerhalb einer Verbriefungstranche. Dies erfolgt gemäß Artikel 257 Absatz 1 Buchstabe a der Kapitaladäquanzverordnung (CRR).
Mit dem Rundschreiben setzt die BaFin die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu diesem Thema in ihre Verwaltungspraxis um. Es richtet sich an Finanzinstitute, die Verbriefungen halten und die damit verbundenen Eigenmittelanforderungen berechnen müssen.
Die BaFin beabsichtigt, den EBA-Leitlinien zum 1. Oktober 2020 nachzukommen.
Zum Rahmenwerk: Verbriefungsverordnung & Reform 2026
Rahmen für Verbriefungen: Transparenz- und Risikoselbstbehalt-Pflichten, STS-Label, Due-Diligence-Pflichten für Investoren sowie die Eigenmittelbehandlung in CRR und LCR. Die Reform 2025/26 soll Kapitalanforderungen und Meldepflichten deutlich vereinfachen.
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