Konsultation zur Bestimmung der Tranchenlaufzeit bei Verbriefungen (Konsultation 11/2020)
VO (EU) 2017/2402, COM(2025) 825 ff. (Reform), EU
Die BaFin konsultiert den Entwurf eines Rundschreibens zur Bestimmung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit vertraglicher Zahlungen innerhalb einer Verbriefungstranche. Dieses Rundschreiben dient der Übernahme der entsprechenden EBA-Leitlinien gemäß Artikel 257 Absatz 1 Buchstabe a der CRR.
Die Leitlinien legen fest, wie die gewichtete durchschnittliche Laufzeit für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen zu bestimmen ist. Dies ist relevant für Kreditinstitute, die Verbriefungspositionen halten und die Eigenmittelverordnung (CRR) anwenden müssen.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 25. September 2020 schriftlich oder per E-Mail bei der BaFin eingereicht werden. Die BaFin beabsichtigt, die EBA-Leitlinien bis zum 1. Oktober 2020 in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.
Zum Rahmenwerk: Verbriefungsverordnung & Reform 2026
Rahmen für Verbriefungen: Transparenz- und Risikoselbstbehalt-Pflichten, STS-Label, Due-Diligence-Pflichten für Investoren sowie die Eigenmittelbehandlung in CRR und LCR. Die Reform 2025/26 soll Kapitalanforderungen und Meldepflichten deutlich vereinfachen.
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