BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zur gewichteten Durchschnittslaufzeit bei Verbriefungen (Rundschreiben 04/2020)
VO (EU) 2017/2402, COM(2025) 825 ff. (Reform), EU
Die BaFin hat die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA/GL/2020/04) zur Bestimmung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit von vertraglichen Zahlungen innerhalb einer Verbriefungstranche in ihre Verwaltungspraxis übernommen. Dies geschieht gemäß Artikel 257 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).
Das Rundschreiben richtet sich an Finanzinstitute, die Verbriefungstransaktionen durchführen und die Eigenmittelanforderungen der CRR erfüllen müssen. Die Übernahme der EBA-Leitlinien stellt sicher, dass die Berechnung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit bei Verbriefungen einheitlich erfolgt, was für die korrekte Ermittlung der Eigenmittelunterlegung relevant ist.
Die BaFin kommt mit diesem Rundschreiben ihrer gegenüber der EBA abgegebenen Erklärung nach, die Leitlinie ab dem 1. Oktober 2020 anzuwenden.
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