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NachhaltigkeitGesetzentwurfEU-KommissionAres(2019)5605606

Integration of sustainability risks and factors for undertakings for collective investment in transferable securities

EU-KommissionVO (EU) 2019/2088, EU

Die Europäische Kommission schlägt die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) vor. Dies betrifft die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in den Anlageentscheidungen und -prozessen von OGAW.

Diese Initiative ist relevant für alle OGAW-Verwaltungsgesellschaften und soll sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in die Risikomanagement- und Governance-Strukturen integriert werden. Praktisch bedeutet dies eine Anpassung der internen Prozesse und Offenlegungspflichten.

Der aktuelle Verfahrensstand ist die Adoption im Workflow der Europäischen Kommission.

Zum Rahmenwerk: SFDR: Offenlegungsverordnung

Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmens- und Produktebene.

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