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NachhaltigkeitGesetzentwurfEU-KommissionAres(2019)5605710

Integration of sustainability risks and factors in relation to insurance undertakings and insurance distributors

EU-KommissionVO (EU) 2019/2088, EU

Die Europäische Kommission hat einen Legislativvorschlag zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertriebe vorgelegt. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Berücksichtigung von ESG-Aspekten (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in den Geschäftsprozessen und der Produktgestaltung der Versicherungsbranche zu verankern.

Die Regelungen betreffen Versicherungsunternehmen und -vertriebe innerhalb der EU. Praktisch bedeutet dies, dass diese Akteure Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Risikomanagementsysteme integrieren, bei der Produktentwicklung berücksichtigen und ihre Kunden entsprechend informieren müssen. Dies soll eine nachhaltigere Ausrichtung des Versicherungssektors fördern.

Der Vorschlag befindet sich im Adoptions-Workflow, was bedeutet, dass er noch nicht finalisiert ist und weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren durchlaufen wird.

Zum Rahmenwerk: SFDR: Offenlegungsverordnung

Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmens- und Produktebene.

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