Integration of sustainability risks and factors in relation to insurance undertakings and insurance distributors
VO (EU) 2019/2088, EU
Die Europäische Kommission hat einen Legislativvorschlag zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertriebe vorgelegt. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Berücksichtigung von ESG-Aspekten (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in den Geschäftsprozessen und der Produktgestaltung der Versicherungsbranche zu verankern.
Die Regelungen betreffen Versicherungsunternehmen und -vertriebe innerhalb der EU. Praktisch bedeutet dies, dass diese Akteure Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Risikomanagementsysteme integrieren, bei der Produktentwicklung berücksichtigen und ihre Kunden entsprechend informieren müssen. Dies soll eine nachhaltigere Ausrichtung des Versicherungssektors fördern.
Der Vorschlag befindet sich im Adoptions-Workflow, was bedeutet, dass er noch nicht finalisiert ist und weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren durchlaufen wird.
Zum Rahmenwerk: SFDR: Offenlegungsverordnung
Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmens- und Produktebene.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu SFDR: Offenlegungsverordnung
- 24.08.2026Compliance-Tabelle zu den Leitlinien zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsinformationen (ESMA32-992851010-1155)
- 20.08.2026Vorschlag zur Überarbeitung der SFDR mit Produktkategorien
- 16.07.2026Öffentliche Anhörung zur Überprüfung der Versicherungs-Offenlegungspflichten unter der Taxonomie-Verordnung (Artikel 8)
- 15.07.2026Überarbeitete technische Regulierungsstandards zur Offenlegung
- 01.07.2026EIOPA consults on enhancements to insurance corporate disclosures under EU Taxonomy for environmentally sustainable activities
- 21.04.2021Integration of sustainability risks and factors for undertakings for collective investment in transferable securities