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Alle Updates zu SFDR: Offenlegungsverordnung
NachhaltigkeitGesetzentwurfEU-KommissionAres(2019)7317879

Strengthening the consideration of sustainability risks and factors for financial products (Directive (EU) 2017/593)

EU-KommissionVO (EU) 2019/2088, EU

Die Europäische Kommission schlägt eine Stärkung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren bei Finanzprodukten vor. Dies betrifft die Delegierte Richtlinie (EU) 2017/593, die die MiFID II-Vorschriften ergänzt. Ziel ist es, die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Anlageberatung und Portfolioverwaltung zu verbessern.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind für Finanzunternehmen relevant, die Anlageberatung oder Portfolioverwaltung anbieten. Sie müssen Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen und bei der Produktauswahl berücksichtigen. Dies erfordert eine Anpassung der internen Prozesse und Produktangebote, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Der aktuelle Verfahrensstand ist der Adoptions-Workflow, was auf eine bevorstehende Verabschiedung hindeutet.

Zum Rahmenwerk: SFDR: Offenlegungsverordnung

Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmens- und Produktebene.

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