Strengthening the consideration of sustainability risks and factors for financial products (Directive (EU) 2017/593)
VO (EU) 2019/2088, EU
Die Europäische Kommission schlägt eine Stärkung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren bei Finanzprodukten vor. Dies betrifft die Delegierte Richtlinie (EU) 2017/593, die die MiFID II-Vorschriften ergänzt. Ziel ist es, die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Anlageberatung und Portfolioverwaltung zu verbessern.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind für Finanzunternehmen relevant, die Anlageberatung oder Portfolioverwaltung anbieten. Sie müssen Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen und bei der Produktauswahl berücksichtigen. Dies erfordert eine Anpassung der internen Prozesse und Produktangebote, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Der aktuelle Verfahrensstand ist der Adoptions-Workflow, was auf eine bevorstehende Verabschiedung hindeutet.
Zum Rahmenwerk: SFDR: Offenlegungsverordnung
Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmens- und Produktebene.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu SFDR: Offenlegungsverordnung
- 24.08.2026Compliance-Tabelle zu den Leitlinien zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsinformationen (ESMA32-992851010-1155)
- 20.08.2026Vorschlag zur Überarbeitung der SFDR mit Produktkategorien
- 16.07.2026Öffentliche Anhörung zur Überprüfung der Versicherungs-Offenlegungspflichten unter der Taxonomie-Verordnung (Artikel 8)
- 15.07.2026Überarbeitete technische Regulierungsstandards zur Offenlegung
- 01.07.2026EIOPA consults on enhancements to insurance corporate disclosures under EU Taxonomy for environmentally sustainable activities
- 21.04.2021Integration of sustainability risks and factors in relation to insurance undertakings and insurance distributors