EBA lehnt Anfrage zur Ausnahme von CET1-Abzug für Versicherungsbeteiligungen ab (Art. 471 CRR)
RL 2009/138/EG, DelVO 2015/35, EU
Die EBA hat eine Anfrage zur Anwendung der Ausnahme gemäß Artikel 471 CRR abgelehnt. Die Anfrage betraf die Nicht-Abzugsfähigkeit von Beteiligungen an Versicherungsunternehmen vom CET1. Konkret ging es darum, ob diese Ausnahme nach einer Verschmelzung und einer anschließenden Übertragung der Beteiligung innerhalb desselben Konsolidierungskreises weiterhin anwendbar ist.
Die Ablehnung erfolgte, da Artikel 471 CRR nicht mehr eigenständig anwendbar ist. Zudem war die Frage nach Ansicht der EBA nicht ausreichend klar formuliert und identifizierte keine Bestimmung eines Rechtsrahmens, die eine Erklärung im Hinblick auf die praktische Umsetzung oder Anwendung erfordert hätte. Die EBA weist darauf hin, dass ihr Q&A-Tool Erklärungen und unverbindliche Auslegungen zu Fragen der praktischen Anwendung von Rechtsakten liefert.
Die Anfrage wurde am 28.05.2026 eingereicht und am 06.07.2026 abgelehnt.
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