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NachhaltigkeitKonsultationEIOPA

Konsultation zur Überprüfung der Offenlegungspflichten für Versicherungen unter dem Taxonomie-Delegierten Rechtsakt (EIOPA)

EIOPAVO (EU) 2020/852, DelVO (EU) 2021/2178, DelVO (EU) 2026/73, EU

Die EIOPA hat eine Konsultation zu vorgeschlagenen Änderungen der Offenlegungspflichten für Versicherungsunternehmen im Rahmen der EU-Taxonomie für ökologisch nachhaltige Aktivitäten durchgeführt. Die Entwürfe zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, die Berichterstattung zu vereinfachen und die Taxonomie-bezogenen Berichtspflichten der Versicherer besser an andere Rahmenwerke für nachhaltige Finanzen sowie an die Anforderungen für andere Finanzinstitute anzugleichen.

Diese Änderungen betreffen Versicherungsunternehmen, die unter die EU-Taxonomie fallen. Praktisch bedeutet dies eine Anpassung der Offenlegungspraktiken, um eine konsistentere und vergleichbarere Berichterstattung über nachhaltige Aktivitäten zu gewährleisten. Die Angleichung an andere Finanzrahmenwerke könnte den Compliance-Aufwand durch Harmonisierung reduzieren.

Die Konsultationsfrist endete am 12. August 2026. Die EIOPA hat am 28. August 2026 die Antworten auf die Konsultation veröffentlicht.

12.08.2026
Frist abgelaufen

Zum Rahmenwerk: EU-Taxonomie-Verordnung

Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Finanzunternehmen müssen Taxonomie-Quoten (Green Asset Ratio, KPI für Investitionen) offenlegen; der Omnibus-Rechtsakt vereinfacht ab Geschäftsjahr 2025 Umfang und Templates.

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