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ZahlungsverkehrGesetzentwurfBundestag

Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten und Zugang zu Zahlungskonten

BundestagZKG, RL 2014/92/EU, EU+DE

Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie und führt ein Recht auf Zugang zu einem Basiskonto für alle Verbraucher in der EU ein, unabhängig vom Wohnsitz. Es regelt zudem die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen.

Finanzinstitute müssen künftig jedem Verbraucher, einschließlich Obdachlosen, Asylsuchenden und Geduldeten, ein Basiskonto anbieten. Die Identitätsprüfung wird entsprechend angepasst und Ablehnungsgründe werden eingeschränkt. Zudem werden verbraucherschützende Regelungen zur Transparenz und Angemessenheit von Entgelten sowie zu Kündigungsmöglichkeiten eingeführt. Zahlungsdienstleister erhalten Unterstützungsverpflichtungen beim Kontenwechsel.

Das Gesetz, auch bekannt als Zahlungskontengesetz (ZKG), ändert drei weitere Gesetze und drei Rechtsverordnungen. Es enthält auch eine Verordnungsermächtigung zur weiteren Ausgestaltung der Regelungen.

Zum Rahmenwerk: Zahlungskontengesetz (ZKG)

Zahlungskonten für Verbraucher: Recht auf ein Basiskonto, Kontowechselhilfe, Entgeltinformation und Entgeltaufstellung mit standardisierten Begriffen sowie Vergleichswebsites; setzt die EU-Zahlungskontenrichtlinie um.

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