Das Zahlungskontengesetz gibt jedem Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU einen Anspruch auf ein Basiskonto bei jedem Institut, das Zahlungskonten für Verbraucher anbietet; Ablehnungen sind nur aus gesetzlich benannten Gründen zulässig und können bei der BaFin überprüft werden. Die Kontowechselhilfe verpflichtet altes und neues Institut zu einem standardisierten Wechselprozess mit festen Fristen.
Entgeltinformation vor Vertragsschluss und jährliche Entgeltaufstellung müssen die standardisierten EU-Begriffe verwenden; die BaFin überwacht die Einhaltung und kann Basiskontoentgelte auf Angemessenheit prüfen. Für Compliance sind vor allem Ablehnungsprozesse, Fristenkontrolle beim Kontowechsel und die Vollständigkeit der Entgeltdokumente relevant.