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ÜbersichtZahlungsverkehrnur bei Erbringung von Zahlungsdiensten
EU-Amtsblatt

VO (EU) 2015/751 ↗, EU

Interbankenentgelte-Verordnung (IFR)

1 Update0 in den letzten 30 TagenStand 19.05.2015

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Die Interbankenentgelte-Verordnung deckelt seit Dezember 2015 die Entgelte, die der Acquirer an den kartenausgebenden Zahlungsdienstleister zahlt: 0,2 Prozent bei Verbraucher-Debitkarten und 0,3 Prozent bei Verbraucher-Kreditkarten. Firmenkarten und Drei-Parteien-Systeme sind teilweise ausgenommen.

Daneben enthält sie Geschäftsregeln: Trennung von Kartensystem und Abwicklungsdienstleister, Verbot von Gebietsbeschränkungen bei Lizenzen, Wahlfreiheit der Zahlungsmarke am Terminal, Verbot der Pflicht zur Akzeptanz aller Karten sowie aufgeschlüsselte Entgeltinformation für Händler. Die Einhaltung überwacht in Deutschland die BaFin.

19.05.2015