ZahlungsverkehrVerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2015/751
Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge veröffentlicht
VO (EU) 2015/751, EU
Deckelt die Interbankenentgelte auf 0,2 Prozent des Transaktionswerts bei Debitkarten und 0,3 Prozent bei Kreditkarten (Obergrenzen seit 09.12.2015) und schreibt die Trennung von Kartensystem und Abwicklung sowie Informationspflichten gegenüber Zahlungsempfängern vor.
- 08.06.2015
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Interbankenentgelte-Verordnung (IFR)
Obergrenzen für Interbankenentgelte bei Verbraucher-Debit- und Kreditkartenzahlungen, Trennung von Kartensystem und Abwicklung, Verbot von Gebietsbeschränkungen und Transparenzpflichten gegenüber Händlern.
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