Grand-ducal Regulation of 18 December 2015
VO (EU) 2015/751, EU
Die großherzogliche Verordnung vom 18. Dezember 2015 setzt Artikel 1 Absatz 5 der EU-Verordnung 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge um. Sie regelt spezifische Aspekte der Anwendung dieser EU-Verordnung im nationalen Recht.
Diese Regelung ist relevant für Finanzinstitute und Zahlungsdienstleister, die in Luxemburg kartengebundene Zahlungsvorgänge abwickeln. Sie müssen die nationalen Umsetzungsbestimmungen der EU-Verordnung zu Interbankenentgelten beachten.
Die Verordnung wurde am 18. Dezember 2015 veröffentlicht.
Zum Rahmenwerk: Interbankenentgelte-Verordnung (IFR)
Obergrenzen für Interbankenentgelte bei Verbraucher-Debit- und Kreditkartenzahlungen, Trennung von Kartensystem und Abwicklung, Verbot von Gebietsbeschränkungen und Transparenzpflichten gegenüber Händlern.
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