Verordnung
EU-Green-Bond-Standard anwendbar: Label „European Green Bond“ verfügbar
Emittenten können Anleihen seit 21.12.2024 als EuGB bezeichnen, wenn die Erlöse zu 100 Prozent taxonomiekonform (mit 15 Prozent Flexibilität) eingesetzt und die Berichte extern geprüft werden. Externe Prüfer mussten sich bis zum 21.06.2026 bei ESMA registrieren.
Anwendung ab 21.12.2024
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