Mitteilung

ESG-Rating-Verordnung gilt ab 02.07.2026: ESMA erläutert Übergangsphase
Anbieter, die am 02.01.2025 bereits in der EU tätig waren, müssen ESMA bis zum 02.08.2026 notifizieren und binnen vier Monaten die Zulassung oder Anerkennung beantragen. Finanzunternehmen, die eigene ESG-Ratings veröffentlichen, fallen unter die Ausnahme für interne Ratings nur, wenn diese nicht an Dritte verbreitet werden.
Anwendung ab 02.07.2026
Original öffnen: esma.europa.eu ↗