NachhaltigkeitVerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2024/3005
ESG-Rating-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht
VO (EU) 2024/3005, EU
Die Verordnung (EU) 2024/3005 unterstellt Anbieter von ESG-Ratings der Zulassung und Aufsicht durch die ESMA, verlangt Transparenz über Methoden und Datenquellen und die Trennung von Rating und Beratungsdienstleistungen. Anwendung ab 02.07.2026.
- 02.07.2026
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Transparenz und Aufsicht von ESG-Rating-Anbietern (ESG-Rating-Verordnung)
Zulassung und Aufsicht von ESG-Rating-Anbietern durch ESMA, Transparenz über Methoden und Datenquellen sowie Trennung von Rating und Beratung. Für Finanzunternehmen relevant als Nutzer von Ratings und bei eigener Veröffentlichung von ESG-Scores.
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