NachhaltigkeitMitteilungESMA
ESG-Rating-Verordnung gilt ab 02.07.2026: ESMA erläutert Übergangsphase
VO (EU) 2024/3005, EU
Anbieter, die am 02.01.2025 bereits in der EU tätig waren, müssen ESMA bis zum 02.08.2026 notifizieren und binnen vier Monaten die Zulassung oder Anerkennung beantragen. Finanzunternehmen, die eigene ESG-Ratings veröffentlichen, fallen unter die Ausnahme für interne Ratings nur, wenn diese nicht an Dritte verbreitet werden.
- 02.07.2026
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Transparenz und Aufsicht von ESG-Rating-Anbietern (ESG-Rating-Verordnung)
Zulassung und Aufsicht von ESG-Rating-Anbietern durch ESMA, Transparenz über Methoden und Datenquellen sowie Trennung von Rating und Beratung. Für Finanzunternehmen relevant als Nutzer von Ratings und bei eigener Veröffentlichung von ESG-Scores.
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