Leitlinien
EBA/GL/2020/06
Finale Leitlinien zur Kreditvergabe: gestufte Anwendung ab 30.06.2021
Neue Kredite fallen seit 30.06.2021 unter die Leitlinien, bestehende Kredite mit Nachverhandlung seit 30.06.2022; die vollständige Anwendung auf Monitoring und Datenanforderungen galt ab 30.06.2024. Die Leitlinien verlangen ESG-Faktoren in der Kreditwürdigkeitsprüfung und technologiegestützte Kreditprozesse mit klaren Modell-Governance-Regeln.
Anwendung ab 30.06.2021
Original öffnen: eba.europa.eu ↗