Novelle der MaRisk veröffentlicht
AT 4.4.2 wird um Anforderungen an die Unabhängigkeit der Compliance-Funktion ergänzt. BTO 1.2.4 verlangt eine dokumentierte Neuprodukt-Prozessbewertung je Assetklasse. Anwendung ab 01.01.2027.
Die MaRisk übersetzen die allgemeinen Organisationspflichten des § 25a KWG in konkrete Anforderungen: Strategie- und Risikotragfähigkeitsprozesse, Funktionstrennung, Interne Revision sowie besondere Anforderungen an Kredit- und Handelsgeschäft.
Als Verwaltungsanweisung mit Öffnungsklauseln folgen sie dem Proportionalitätsprinzip und werden regelmäßig novelliert, zuletzt etwa um ESG-Risiken, Immobiliengeschäfte und die EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe. Für Prüfungen der Bankenaufsicht sind sie der zentrale Maßstab.
AT 4.4.2 wird um Anforderungen an die Unabhängigkeit der Compliance-Funktion ergänzt. BTO 1.2.4 verlangt eine dokumentierte Neuprodukt-Prozessbewertung je Assetklasse. Anwendung ab 01.01.2027.
Die BaFin hat eine Vergleichsversion der Konsultationsfassung zur Veröffentlichungsfassung der 9. MaRisk-Novelle herausgegeben. Dieses Rundschreiben konkretisiert die Anforderungen an das Risikomanagement von Instituten auf Basis von § 25a Abs. 1 KWG und präzisiert zudem die Vorgaben des § 25b KWG (Auslagerung) und § 26c KWG (ESG-Risiken). Es legt einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements fest und schafft eine Grundlage für die Überwachungsfunktionen des Aufsichtsorgans.
Original öffnen: bafin.de ↗Das Rundschreiben 06/2026 (BA) der BaFin, auch bekannt als 9. MaRisk-Novelle, legt die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Instituten fest. Es präzisiert die Anforderungen des § 25a Abs. 1 KWG für einen flexiblen und praxisnahen Rahmen des Risikomanagements sowie die Vorgaben des § 25b KWG (Auslagerung) und des § 26c KWG (ESG-Risiken). Ziel ist die Sicherstellung angemessener Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse sowie wirksamer Verfahren zur Risikosteuerung und -überwachung.
Original öffnen: bafin.de ↗Die BaFin hat eine Vergleichsversion der 8. zur 9. MaRisk-Novelle veröffentlicht. Dieses Dokument stellt die Änderungen zwischen den beiden Versionen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) dar. Es beinhaltet eine detaillierte Gegenüberstellung der Abschnitte zu den allgemeinen Anforderungen an das Risikomanagement, wie Risikotragfähigkeit, Strategien und das interne Kontrollsystem, sowie spezifische Anforderungen an das Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft.
Original öffnen: bafin.de ↗Entwurf mit erstmaligen Vorgaben zum Einsatz von KI-Verfahren in der Risikomessung.
Quelle: bafin.de