Vergleich der 8. und 9. MaRisk-Novelle (CIRCULAR)
BaFin-Rundschreiben, DE
Die BaFin hat eine Vergleichsversion der 8. zur 9. MaRisk-Novelle veröffentlicht. Dieses Dokument stellt die Änderungen zwischen den beiden Versionen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) dar. Es beinhaltet eine detaillierte Gegenüberstellung der Abschnitte zu den allgemeinen Anforderungen an das Risikomanagement, wie Risikotragfähigkeit, Strategien und das interne Kontrollsystem, sowie spezifische Anforderungen an das Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft.
Die Novelle ist für alle Finanzinstitute relevant, die den MaRisk unterliegen. Sie müssen die Anpassungen im Risikomanagement, insbesondere in Bezug auf Datenmanagement, Datenqualität und Aggregation von Risikodaten (AT 4.3.4), sowie die Verwendung von Modellen (AT 4.3.5) und das Risikomanagement auf Gruppenebene (AT 4.5) prüfen und umsetzen. Die KPMG hebt in ihrem Fachbeitrag die Überarbeitung der MaRisk hervor, was die Bedeutung dieser Aktualisierung für die Praxis unterstreicht.
Das Rundschreiben datiert vom 29.05.2024, wobei die Vergleichsversion selbst den Stand vom 30.06.2026 angibt. Dies deutet auf eine zukünftige Gültigkeit oder eine Vorabveröffentlichung hin, die den Instituten Zeit zur Vorbereitung geben soll.
So kommentieren Big 4 & Kanzleien
Zum Rahmenwerk: MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Die aufsichtliche Auslegung des § 25a KWG durch die BaFin: Organisation, Risikosteuerung, Kreditgeschäft, Handel und Auslagerung.
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