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Alle Updates zu MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement
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Vergleichsversion der 9. MaRisk-Novelle (Konsultationsfassung zur Veröffentlichungsfassung)

BaFinBaFin-Rundschreiben, DE

Die BaFin hat eine Vergleichsversion der Konsultationsfassung zur Veröffentlichungsfassung der 9. MaRisk-Novelle herausgegeben. Dieses Rundschreiben konkretisiert die Anforderungen an das Risikomanagement von Instituten auf Basis von § 25a Abs. 1 KWG und präzisiert zudem die Vorgaben des § 25b KWG (Auslagerung) und § 26c KWG (ESG-Risiken). Es legt einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements fest und schafft eine Grundlage für die Überwachungsfunktionen des Aufsichtsorgans.

Das Rundschreiben ist für alle Institute relevant und setzt den qualitativen Rahmen für die Auslegung maßgeblicher Artikel der Bankenrichtlinie (CRD IV, zuletzt geändert durch CRD VI) zur Organisation und zum Risikomanagement. Es fordert die Einrichtung angemessener Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse, wirksamer Verfahren zur Ermittlung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von Risiken sowie angemessener interner Kontrollmechanismen. Zudem müssen Institute über Verfahren verfügen, die gewährleisten, dass genügend internes Kapital zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken vorhanden ist (Internal Capital Adequacy Assessment Process).

Die MaRisk-Novelle integriert zudem verschiedene EBA-Leitlinien, darunter solche zu Stresstests, notleidenden und gestundeten Risikopositionen, Auslagerungen, Kreditvergabe und -überwachung, interner Governance, Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken sowie ESG-Risiken und Umwelt-Szenarioanalysen. Die Anwendung der Anforderungen erfolgt proportional, wobei für kleine und sehr kleine Institute weitere Erleichterungen vorgesehen sind. Die Veröffentlichung erfolgte am 30.06.2026.

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Zum Rahmenwerk: MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Die aufsichtliche Auslegung des § 25a KWG durch die BaFin: Organisation, Risikosteuerung, Kreditgeschäft, Handel und Auslagerung.

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