BaFin-Rundschreiben zur Einordnung von Vermögensanlagen unter PRIIPs-VO (08/2026)
Die BaFin stellt in ihrem Rundschreiben 08/2026 klar, dass Vermögensanlagen im Regelfall nicht als verpackte Anlageprodukte (PRIPs) im Sinne der PRIIPs-Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 einzustufen sind. Dies bedeutet, dass Anbieter von Vermögensanlagen in der Regel ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) erstellen, von der BaFin gestatten lassen und hinterlegen müssen, anstatt eines Basisinformationsblattes (BIB) nach PRIIPs-VO.
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