EMIR verpflichtet finanzielle Gegenparteien — darunter Banken, Wertpapierinstitute, Versicherer sowie OGAW und AIF mit ihren Verwaltern — standardisierte OTC-Derivate über zugelassene zentrale Gegenparteien (CCPs) zu clearen. Für nicht geclearte Geschäfte gelten Risikominderungstechniken wie rechtzeitige Bestätigung, Portfolioabstimmung und der bilaterale Austausch von Sicherheiten; sämtliche Derivatekontrakte sind an Transaktionsregister zu melden.
Die EMIR-3.0-Novelle führt das aktive Konto ein: Marktteilnehmer mit wesentlichen Positionen in bestimmten Euro-Zinsderivaten müssen einen Teil davon über EU-CCPs clearen, um die Abhängigkeit von Drittstaaten-Clearinghäusern zu verringern. Daneben werden Meldewesen und Intragruppen-Ausnahmen vereinfacht. Für Fonds greifen die Pflichten auf Fondsebene — in der Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft.