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EBA, EIOPA and ESMA propose amendments to bilateral margin requirements

ESMAVO (EU) 648/2012, VO (EU) 2024/2987, EU

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) haben einen Abschlussbericht zu Entwürfen Regulierungs-technischer Standards (RTS) veröffentlicht. Diese schlagen eine Vereinfachung der bilateralen Margenanforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2251 vor.

Die Änderungen zielen darauf ab, den Rahmen für bilaterale Margen für Gegenparteien zu vereinfachen, die Initial Margin-Anforderungen unterliegen und unter dem Schwellenwert von 8 Milliarden Euro für den Austausch von Initial Margins gemäß EMIR liegen. Gegenparteien unterhalb dieses Schwellenwerts müssten dann keine Initial Margins mehr für neue oder bestehende außerbörsliche Derivatkontrakte austauschen. Dies soll den Ausstieg aus den Initial Margin-Anforderungen für diese Gegenparteien erleichtern und die Konsistenz mit anderen Jurisdiktionen verbessern.

Der Abschlussbericht und die Entwürfe der RTS wurden der Europäischen Kommission zur Billigung vorgelegt. Nach der Überprüfung und Annahme durch die Kommission werden die RTS vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft, bevor sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

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