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Alle Updates zu EMIR: Derivate und zentrales Clearing
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Review of the implementation of margin requirements for non-centrally cleared derivatives

VO (EU) 648/2012, VO (EU) 2024/2987, EU

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) und die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) haben eine Überprüfung der Umsetzung des Rahmenwerks für Margenanforderungen für nicht zentral abgewickelte Derivate veröffentlicht. Das Rahmenwerk wurde als Reaktion auf den G20-Aufruf von 2011 zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Finanzmärkte eingeführt und in mehreren Phasen umgesetzt, wobei die letzte Phase im September 2022 begann.

Die Überprüfung ergab keine wesentlichen Probleme mit dem Rahmenwerk. BCBS und IOSCO schlagen keine Änderungen vor, empfehlen jedoch eine fortgesetzte Überwachung durch den Austausch von Aufsichtsinformationen und Erfahrungen unter ihren Mitgliedern, um sich entwickelnde Marktpraktiken zu adressieren. Margin-Anforderungen reduzieren systemische Risiken und fördern das zentrale Clearing, indem sie das Kontrahentenrisiko bei nicht zentral abgewickelten Derivaten mindern und die Anhäufung unbesicherter Engagements begrenzen.

Die Implementierung des Rahmenwerks erfolgte schrittweise, wobei die letzte Phase (Phase 6) im September 2022 begann und für Notionalbeträge von nicht zentral abgewickelten Derivaten ab 8 Mrd. EUR galt. Die Umsetzungszeitpläne variierten je nach Jurisdiktion, aber die meisten haben das Rahmenwerk umgesetzt.

Zum Rahmenwerk: EMIR: Derivate und zentrales Clearing

Regeln für Derivategeschäfte: Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien, Risikominderung und Einschusspflichten für nicht geclearte OTC-Derivate sowie Meldung aller Kontrakte an Transaktionsregister.

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