Aktualisierte Leitlinien zu Auslagerungsvereinbarungen
Führt das Auslagerungsregister mit dem DORA-Informationsregister zusammen. Doppelmeldungen entfallen ab 2027.
Quelle: eba.europa.euEBA/GL/2019/02, AT 9 MaRisk ↗, EU+DE
Auslagerungen entbinden nicht von der Verantwortung: Institute müssen Risiken vor Vertragsschluss bewerten, Weisungs-, Auskunfts- und Prüfungsrechte vereinbaren und ausgelagerte Prozesse laufend überwachen — bei wesentlichen Auslagerungen mit erhöhten Anforderungen.
Sämtliche Auslagerungen sind in einem Register zu dokumentieren; wesentliche Auslagerungen und deren Weiterverlagerungen sind der Aufsicht anzuzeigen. Mit DORA treten für IKT-Dienstleistungen zusätzliche vertragliche Mindestinhalte und das Informationsregister hinzu.
Führt das Auslagerungsregister mit dem DORA-Informationsregister zusammen. Doppelmeldungen entfallen ab 2027.
Quelle: eba.europa.eu
ESMA65-294529287-4824Die ESMA hat eine Compliance-Tabelle zu ihren Leitlinien für das Outsourcing an Cloud-Dienstleister veröffentlicht. Diese Tabelle gibt Aufschluss darüber, welche nationalen zuständigen Behörden (Competent Authorities, CAs) beabsichtigen, die Leitlinien einzuhalten oder dies bereits tun.
Original öffnen: esma.europa.eu ↗Entwurf mit einheitlichem Datenmodell für Auslagerungen und IKT-Drittdienstleister.
Quelle: eba.europa.eu