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AI Omnibus enters into force

VO (EU) 2024/1689, EU

Der AI Omnibus tritt am 27. Juli 2026 in Kraft und vereinfacht das Regelwerk für Künstliche Intelligenz (KI) bei gleichzeitiger Wahrung von Sicherheits- und Grundrechtsstandards. Er zielt darauf ab, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, indem er die Einhaltung der Vorschriften für kleinere Unternehmen erleichtert, Fristen verlängert und Testmöglichkeiten erweitert.

Die Neuerungen umfassen Unterstützung für wachsende Unternehmen durch Ausweitung von Maßnahmen auf Small Mid-Cap Companies (SMCs), erweiterten Zugang zu regulatorischen Sandboxes und die Einführung einer EU-weiten Sandbox. Zudem werden administrative Lasten reduziert, indem vereinfachte rechtliche Pflichten für KMU auf SMCs ausgedehnt und die Registrierungspflicht für ausgenommene KI-Systeme in der EU-Datenbank vereinfacht wird. Die Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme treten gestaffelt ab dem 2. Dezember 2027 in Kraft. Verboten werden KI-Systeme, die nicht-einvernehmliche sexuell explizite Inhalte oder Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern generieren.

Das AI Office erhält erweiterte Aufsichtsbefugnisse über bestimmte KI-Systeme, einschließlich solcher, die auf allgemeinen Modellen basieren und in großen Online-Plattformen und Suchmaschinen integriert sind. Zudem wird die Rechts- und Verfahrensklarheit durch die Präzisierung des Zusammenspiels zwischen dem AI Act und anderen EU-Gesetzen sowie die Vereinfachung von Konformitätsbewertungsverfahren verbessert.

Zum Rahmenwerk: KI-Verordnung

Risikobasierte Regeln für den Einsatz von KI-Systemen: verbotene Praktiken, Pflichten für Hochrisiko-Systeme etwa in der Kreditwürdigkeitsprüfung, Transparenzpflichten und Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.

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