Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (BGBl. 2026 I Nr. 223)
VO (EU) 2024/1689, EU
Dieses Gesetz dient der nationalen Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689, die harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz festlegt. Es handelt sich um ein Bundesgesetz, das am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Die Verordnung (EU) 2024/1689, deren Durchführung dieses Gesetz regelt, etabliert einen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz. Dies betrifft Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder nutzen, und hat Auswirkungen auf verschiedene Sektoren, da die Verordnung auch bestehende EU-Regulierungen in Bereichen wie Produktsicherheit und Verkehr ändert. Die Regelungen sind relevant für die Anpassung von Geschäftsprozessen und Compliance-Strategien im Umgang mit KI.
Das Gesetz wurde am 22.07.2026 ausgefertigt und am 28.07.2026 veröffentlicht. Es fällt in die Sachgebiete EWG-Durchführung, Strafgesetzbuch, Sozialgesetzbuch und aufsichtsrechtliche Vorschriften.
Zum Rahmenwerk: KI-Verordnung
Risikobasierte Regeln für den Einsatz von KI-Systemen: verbotene Praktiken, Pflichten für Hochrisiko-Systeme etwa in der Kreditwürdigkeitsprüfung, Transparenzpflichten und Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
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