Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (BGBl. 2026 I Nr. 223)
VO (EU) 2024/1689, EU
Dieses Gesetz dient der nationalen Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689, die harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz festlegt. Es handelt sich um ein Bundesgesetz, das am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Die Verordnung (EU) 2024/1689, deren Durchführung dieses Gesetz regelt, etabliert einen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz. Dies betrifft Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder nutzen, und hat Auswirkungen auf verschiedene Sektoren, da die Verordnung auch bestehende EU-Regulierungen in Bereichen wie Produktsicherheit und Verkehr ändert. Die Regelungen sind relevant für die Anpassung von Geschäftsprozessen und Compliance-Strategien im Umgang mit KI.
Das Gesetz wurde am 22.07.2026 ausgefertigt und am 28.07.2026 veröffentlicht. Es fällt in die Sachgebiete EWG-Durchführung, Strafgesetzbuch, Sozialgesetzbuch und aufsichtsrechtliche Vorschriften.
Zum Rahmenwerk: KI-Verordnung (EU AI Act)
Risikobasierte Regeln für den Einsatz von KI-Systemen: verbotene Praktiken, Pflichten für Hochrisiko-Systeme etwa in der Kreditwürdigkeitsprüfung, Transparenzpflichten und Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu KI-Verordnung (EU AI Act)
- 29.09.2026Berichtigung der Verordnung zur Vereinfachung der Umsetzung von KI-Vorschriften (32026R1744R(01))
- 31.07.2026Kommission beginnt am 2. August mit der Durchsetzung der KI-Gesetz-Regeln und neuer Transparenzanforderungen
- 27.07.2026KI-Omnibus tritt in Kraft
- 20.07.2026Kommission veröffentlicht Leitlinien zu Transparenzpflichten für KI-Systeme
- 06.07.2026BSI veröffentlicht Community Draft des Prüfkatalogs A5 für vertrauenswürdige KI-Systeme
- 10.06.2026Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht (Art. 50 KI-VO)