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FondsregulierungGesetzBGBl

Fondsrisikobegrenzungsgesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien (BGBl. 2026 I Nr. 97)

BGBlRL (EU) 2024/927, EU

Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz setzt die Richtlinien (EU) 2024/927 und (EU) 2024/2994 in nationales Recht um. Es zielt darauf ab, Risiken durch Investmentfonds zu begrenzen und umfasst Regelungen zu Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement und aufsichtlicher Berichterstattung.

Die Regelungen betreffen insbesondere alternative Investmentfonds hinsichtlich der Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen sowie der Kreditvergabe. Zudem werden Vorschriften zum Umgang mit Konzentrationsrisiken aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien und Ausfallrisiken bei zentral geclearten Derivategeschäften geändert.

Das Gesetz wurde am 09.04.2026 ausgefertigt und am 14.04.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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Verwaltung alternativer Investmentfonds und OGAW: Zulassung, Organisation, Auslagerung, Liquiditätsinstrumente und Verwahrstelle.

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