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ÜbersichtFondsregulierung
EU-Amtsblatt

RL (EU) 2024/927 ↗, EU

AIFMD II und OGAW-Richtlinie

11 Updates3 in den letzten 30 TagenStand 15.09.2026seit 17.11.2009

Mehr zum Rahmenwerk

Die AIFMD-Novelle verschärft die Regeln für Fondsverwalter: Delegationsstrukturen müssen substanzhaltig bleiben und werden aufsichtlich gemeldet, kreditvergebende Fonds erhalten erstmals einen harmonisierten Rahmen mit Risikodiversifizierungs- und Rückbehaltspflichten.

Offene Fonds müssen künftig mindestens zwei Liquiditätsmanagement-Instrumente aus einem harmonisierten Katalog vorsehen. Die Änderungen gelten parallel für OGAW-Verwaltungsgesellschaften und sind bis 2026 in nationales Recht umzusetzen.

15.09.2026
RundschreibenBaFin12/2026

Rundschreiben 12/2026 (WA) - Erlaubnisverfahren für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 22 KAGB

Das Rundschreiben der BaFin präzisiert das Erlaubnisverfahren für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (AIF-KVG) gemäß § 22 KAGB. Es legt detaillierte Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen fest, insbesondere in Bezug auf Eigenmittel, Liquidität, Angaben zu Geschäftsleitern, bedeutend beteiligten Inhabern und engen Verbindungen.

Original öffnen: bafin.de ↗
15.09.2026
15.09.2026
21.07.2026
LeitlinienESMAESMA34-671404336-1384

Compliance-Tabelle zu ESMA-Leitlinien für Liquiditätsmanagement-Tools (LMTs) von OGAW und offenen AIFs (ESMA34-671404336-1384)

Die ESMA hat eine Compliance-Tabelle zu ihren Leitlinien für Liquiditätsmanagement-Tools (LMTs) von OGAW und offenen AIFs veröffentlicht. Diese Tabelle gibt einen Überblick darüber, inwieweit die nationalen zuständigen Behörden in den EU- und EWR-Staaten die Leitlinien anwenden oder beabsichtigen, diese anzuwenden.

Original öffnen: esma.europa.eu ↗
14.04.2026
05.03.2026
GesetzBundestag

Bundestag beschließt Fondsrisikobegrenzungsgesetz zur Umsetzung der AIFMD II

Das FRiG überführt die Richtlinie (EU) 2024/927 in das KAGB: Regeln für kreditvergebende AIF, verpflichtende Liquiditätsmanagement-Instrumente für offene Fonds, neue Vorgaben zu Auslagerung und Berichterstattung. Die wesentlichen KAGB-Änderungen gelten seit 16.04.2026; ein früherer Entwurf (Fondsmarktstärkungsgesetz, 2024) war mit dem Ende der Wahlperiode verfallen.

Anwendung ab 16.04.2026
Original öffnen: bundestag.de ↗
26.03.2024
28.08.2014
04.07.2013
01.07.2011
17.11.2009