Rundschreiben 12/2026 (WA) - Erlaubnisverfahren für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 22 KAGB
Das Rundschreiben der BaFin präzisiert das Erlaubnisverfahren für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (AIF-KVG) gemäß § 22 KAGB. Es legt detaillierte Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen fest, insbesondere in Bezug auf Eigenmittel, Liquidität, Angaben zu Geschäftsleitern, bedeutend beteiligten Inhabern und engen Verbindungen.
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