ESMA34-2026-77Technische Standards zu Liquiditätsmanagement-Instrumenten
Fondsverwalter müssen künftig mindestens zwei Instrumente je Fonds vorsehen und deren Aktivierung der Aufsicht anzeigen.
Quelle: esma.europa.euDie AIFMD-Novelle verschärft die Regeln für Fondsverwalter: Delegationsstrukturen müssen substanzhaltig bleiben und werden aufsichtlich gemeldet, kreditvergebende Fonds erhalten erstmals einen harmonisierten Rahmen mit Risikodiversifizierungs- und Rückbehaltspflichten.
Offene Fonds müssen künftig mindestens zwei Liquiditätsmanagement-Instrumente aus einem harmonisierten Katalog vorsehen. Die Änderungen gelten parallel für OGAW-Verwaltungsgesellschaften und sind bis 2026 in nationales Recht umzusetzen.
ESMA34-2026-77Fondsverwalter müssen künftig mindestens zwei Instrumente je Fonds vorsehen und deren Aktivierung der Aufsicht anzeigen.
Quelle: esma.europa.eu
Klärt die Berechnung der Konzentrationsgrenze und die Behandlung von Bestandsportfolios im Übergang.
Quelle: esma.europa.eu
ESMA34-671404336-1384Die ESMA hat eine Compliance-Tabelle zu ihren Leitlinien für Liquiditätsmanagement-Tools (LMTs) von OGAW und offenen AIFs veröffentlicht. Diese Tabelle gibt einen Überblick darüber, inwieweit die nationalen zuständigen Behörden in den EU- und EWR-Staaten die Leitlinien anwenden oder beabsichtigen, diese anzuwenden.
Original öffnen: esma.europa.eu ↗Setzt AIFMD II im KAGB um und ergänzt Regelungen zur Auslagerung von Portfolioverwaltungsfunktionen.
Quelle: bundesfinanzministerium.deDie EBA hat eine Anfrage zur Definition von Schattenbanken im Kontext von Alternativen Investmentfonds (AIF) abgelehnt. Die Anfrage bezog sich auf die Auslegung von Artikel 1(c)(iii) der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2779, die AIFs als Schattenbanken klassifiziert, wenn sie nicht explizit daran gehindert sind, Kredite zu vergeben oder Drittkreditengagements zu erwerben.
Original öffnen: eba.europa.eu ↗Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz setzt die Richtlinien (EU) 2024/927 und (EU) 2024/2994 in nationales Recht um. Es zielt darauf ab, Risiken durch Investmentfonds zu begrenzen und umfasst Regelungen zu Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement und aufsichtlicher Berichterstattung.
Original öffnen: recht.bund.de ↗Der Text enthält keine Informationen zum Inhalt der Meldung. Es handelt sich um einen Verfahrensstand zu einem Legislativvorschlag.
Original öffnen: ec.europa.eu ↗Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung der EU-Vorschriften für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) eingeleitet. Ziel ist es, die Funktionsweise der Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD) zu bewerten und mögliche Anpassungen zu identifizieren, um die Effizienz und Wirksamkeit des Rahmens zu verbessern.
Original öffnen: ec.europa.eu ↗Die Europäische Kommission schlägt Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 vor, um Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in die Anforderungen für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) zu integrieren. Dies betrifft die Organisation, den Betrieb und die Governance von AIFM sowie deren Risikomanagement und Offenlegungspflichten.
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