Integration of sustainability risks and factors related to alternative investment fund managers
RL (EU) 2024/927, EU
Die Europäische Kommission schlägt Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 vor, um Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in die Anforderungen für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) zu integrieren. Dies betrifft die Organisation, den Betrieb und die Governance von AIFM sowie deren Risikomanagement und Offenlegungspflichten.
Die Änderungen sind relevant für AIFM, da sie sicherstellen müssen, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen und in ihren internen Prozessen angemessen berücksichtigt werden. Dies umfasst die Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Sorgfaltspflichten und die Vermeidung von Interessenkonflikten.
Der Vorschlag befindet sich im Adoptions-Workflow, was auf eine bevorstehende Verabschiedung hindeutet.
Zum Rahmenwerk: AIFMD II und OGAW-Richtlinie
Verwaltung alternativer Investmentfonds und OGAW: Zulassung, Organisation, Auslagerung, Liquiditätsinstrumente und Verwahrstelle.
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