Alternative Investment Fund Managers – review of EU rules
RL (EU) 2024/927, EU
Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung der EU-Vorschriften für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) eingeleitet. Ziel ist es, die Funktionsweise der Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD) zu bewerten und mögliche Anpassungen zu identifizieren, um die Effizienz und Wirksamkeit des Rahmens zu verbessern.
Diese Überprüfung betrifft alle Verwalter alternativer Investmentfonds, die unter die AIFMD fallen. Sie sollen sicherstellen, dass die Vorschriften weiterhin den Marktentwicklungen entsprechen und einen angemessenen Anlegerschutz sowie Finanzstabilität gewährleisten. Die Ergebnisse könnten zu Änderungen in den Anforderungen an AIFM führen.
Der aktuelle Verfahrensstand ist der Adoptions-Workflow, was bedeutet, dass die Kommission aktiv an der Überarbeitung arbeitet.
Zum Rahmenwerk: AIFMD II und OGAW-Richtlinie
Verwaltung alternativer Investmentfonds und OGAW: Zulassung, Organisation, Auslagerung, Liquiditätsinstrumente und Verwahrstelle.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu AIFMD II und OGAW-Richtlinie
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- 21.07.2026Compliance-Tabelle zu ESMA-Leitlinien für Liquiditätsmanagement-Tools (LMTs) von OGAW und offenen AIFs (ESMA34-671404336-1384)
- 11.06.2026Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes
- 29.05.2026EBA lehnt Anfrage zur Schattenbanken-Definition für AIFs ab (2026_7833)
- 14.04.2026Fondsrisikobegrenzungsgesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien (BGBl. 2026 I Nr. 97)