FAQ zum luxemburgischen AIFM-Gesetz (Version 24)
Circular CSSF 18/698, Circular CSSF 22/806, Circular CSSF 25/882, LU
Die CSSF hat eine aktualisierte Version ihrer FAQ zum luxemburgischen Gesetz vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) veröffentlicht. Diese Version 24 enthält Klarstellungen und Präzisierungen zu verschiedenen Aspekten der Regulierung von AIFM in Luxemburg.
Die FAQ richten sich an alle AIFM, die unter das luxemburgische Gesetz fallen. Sie bieten Orientierungshilfen für die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und tragen dazu bei, ein einheitliches Verständnis und eine konsistente Anwendung der Vorschriften sicherzustellen.
Die Aktualisierung erfolgte am 20. Mai 2025.
Zum Rahmenwerk: Zulassung und Organisation luxemburgischer Fondsmanager (CSSF-Rundschreiben 18/698)
Das zentrale Organisationsrundschreiben der CSSF für Fondsmanager (IFM): Substanzanforderungen, Geschäftsleitung, Kontrollfunktionen, Delegation und Aufsicht über Delegierte, Vergütung, AML-Pflichten. Ergänzt um die Auslagerungs- und IKT-Rundschreiben 22/806 und 25/882.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Zulassung und Organisation luxemburgischer Fondsmanager (CSSF-Rundschreiben 18/698)
- 30.07.2026Mitteilung zu Management-Meldungen und Abmeldungen mit europäischem Pass für in Luxemburg ansässige IFMs – Änderungen durch AIFMD II
- 27.07.2026Start der ESMA Common Supervisory Action zur Risikomanagementfunktion von UCITS-Verwaltungsgesellschaften und AIF-Managern
- 19.06.2026Mitteilung an die Investmentfondsbranche zur Erbringung von Nebendienstleistungen durch AIFM
- 16.04.2026Gesetz über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) (konsolidierte Fassung) (Law of 12 July 2013)
- 30.09.2025FAQ zum AML/CFT Market Entry Form (Fonds und IFMs) (aktualisiert)
- 09.04.2025Rundschreiben 25/882: Nutzung von IKT-Drittdienstleistern unter DORA