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Alle Updates zu Zulassung und Organisation luxemburgischer Fondsmanager (CSSF-Rundschreiben 18/698)
Governance & AuslagerungMeldungcssf.lu

Communication regarding management notifications and de-notifications with a European passport for Luxembourg-domiciled IFMs - Changes introduced by the AIFMD II

Circular CSSF 18/698, Circular CSSF 22/806, Circular CSSF 25/882, LU

Die CSSF informiert über Änderungen bei der Notifizierung von grenzüberschreitenden Management- und Marketingaktivitäten für luxemburgische Investmentfondsmanager (IFMs) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Dies geschieht im Zuge der Umsetzung der AIFMD II (Richtlinie (EU) 2024/927) in luxemburgisches Recht durch das Gesetz vom 3. März 2026.

Für UCITS-Verwaltungsgesellschaften und zugelassene AIFM wurden zusätzliche Aktivitäten, Funktionen und Dienstleistungen eingeführt. Die CSSF hat aktualisierte Vorlagen für Notifizierungsschreiben sowie ein aktualisiertes eDesk-Modul (oder CSSF API-Lösung) bereitgestellt, die ab dem 31. Juli 2026 zu verwenden sind. Bevor IFMs diese neuen Aktivitäten in einem anderen Mitgliedstaat ausüben können, müssen sie von der CSSF für diese in Luxemburg zugelassen sein.

Die aktualisierten Vorlagen und das eDesk-Modul sind ab dem 31. Juli 2026 für die Notifizierung zu nutzen. Eine aktualisierte Anleitung für grenzüberschreitende Management-Notifizierungs- und De-Notifizierungsverfahren steht ebenfalls zur Verfügung.

Zum Rahmenwerk: Zulassung und Organisation luxemburgischer Fondsmanager (CSSF-Rundschreiben 18/698)

Das zentrale Organisationsrundschreiben der CSSF für Fondsmanager (IFM): Substanzanforderungen, Geschäftsleitung, Kontrollfunktionen, Delegation und Aufsicht über Delegierte, Vergütung, AML-Pflichten. Ergänzt um die Auslagerungs- und IKT-Rundschreiben 22/806 und 25/882.

Übersicht und alle Updates →

Weitere Updates zu Zulassung und Organisation luxemburgischer Fondsmanager (CSSF-Rundschreiben 18/698)