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Alle Updates zu Zulassung und Organisation luxemburgischer Fondsmanager (CSSF-Rundschreiben 18/698)
Governance & AuslagerungRundschreibencssf.luCircular CSSF 22/806

Aktualisierung des CSSF-Rundschreibens zu Auslagerungsvereinbarungen und DORA-Anwendbarkeit (Circular CSSF 22/806)

Circular CSSF 18/698, Circular CSSF 22/806, Circular CSSF 25/882, LU

Die CSSF hat ihr Rundschreiben 22/806 zu Auslagerungsvereinbarungen aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgte durch die Rundschreiben CSSF 25/883 und CSSF 26/915.

Das Rundschreiben CSSF 26/915 befasst sich mit der Anwendbarkeit des Digital Operational Resilience Act (DORA) auf Zweigniederlassungen von Drittstaaten in Luxemburg. Das Rundschreiben CSSF 25/883 ändert das ursprüngliche Rundschreiben 22/806 zu Auslagerungsvereinbarungen. Für Finanzinstitute in Luxemburg bedeutet dies eine Anpassung ihrer Auslagerungsstrategien und -prozesse, insbesondere im Hinblick auf die digitale operationale Resilienz.

Die Aktualisierung erfolgte am 27.08.2026. Es sind keine weiteren Fristen oder Schritte angegeben.

Zum Rahmenwerk: Zulassung und Organisation luxemburgischer Fondsmanager (CSSF-Rundschreiben 18/698)

Das zentrale Organisationsrundschreiben der CSSF für Fondsmanager (IFM): Substanzanforderungen, Geschäftsleitung, Kontrollfunktionen, Delegation und Aufsicht über Delegierte, Vergütung, AML-Pflichten. Ergänzt um die Auslagerungs- und IKT-Rundschreiben 22/806 und 25/882.

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