FondsregulierungRundschreibencssf.luCircular CSSF 24/856
Neues Rundschreiben zu NAV-Fehlern ersetzt 02/77 ab 01.01.2025
Circular CSSF 24/856, LU
Erweitert den Anwendungsbereich auf alternative Fonds, definiert Wesentlichkeitsschwellen je Fondstyp, regelt Entschädigungen bei Fehlern in Swing Pricing, Gebührenberechnung und Anlagegrenzen und verlangt eine Meldung an die CSSF binnen kurzer Frist. Die CSSF hat im Dezember 2024 eine FAQ dazu veröffentlicht.
- 01.01.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Anlegerschutz bei NAV-Fehlern und Anlagegrenzverstößen in Luxemburg (CSSF-Rundschreiben 24/856)
Anlegerschutz bei NAV-Berechnungsfehlern, Verstößen gegen Anlagegrenzen und sonstigen Fehlern auf Fondsebene: Wesentlichkeitsschwellen, Korrektur- und Entschädigungspflichten, Meldung an die CSSF und Rolle des Wirtschaftsprüfers. Gilt für OGAW, Teil-II-OGA, SIF, SICAR, Geldmarktfonds und ELTIF.
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