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Circular CSSF 24/856, LU

Anlegerschutz bei NAV-Fehlern und Anlagegrenzverstößen in Luxemburg (CSSF-Rundschreiben 24/856)

2 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 24.12.2024seit 29.03.2024

24.12.2024
29.03.2024
RundschreibenCircular CSSF 24/856

Neues Rundschreiben zu NAV-Fehlern ersetzt 02/77 ab 01.01.2025

Erweitert den Anwendungsbereich auf alternative Fonds, definiert Wesentlichkeitsschwellen je Fondstyp, regelt Entschädigungen bei Fehlern in Swing Pricing, Gebührenberechnung und Anlagegrenzen und verlangt eine Meldung an die CSSF binnen kurzer Frist. Die CSSF hat im Dezember 2024 eine FAQ dazu veröffentlicht.

Anwendung ab 01.01.2025
Original öffnen: cssf.lu