FAQ zur Rundverfügung CSSF 24/856 (Anlegerschutz bei Fehlern in UCIs)
Circular CSSF 24/856, LU
Die CSSF hat eine FAQ-Sammlung zur Rundverfügung CSSF 24/856 veröffentlicht. Diese erste Version der FAQ soll die Anwendung der Rundverfügung erleichtern, die den Schutz von Anlegern bei Fehlern in der Nettoinventarwertberechnung (NAV), Nichteinhaltung von Anlagerichtlinien und anderen Fehlern auf Ebene der "Undertakings for Collective Investment" (UCI) regelt.
Die Rundverfügung CSSF 24/856 betrifft alle UCIs in Luxemburg und legt detaillierte Verfahren für den Umgang mit Fehlern fest, die sich auf den Anleger auswirken können. Die FAQ präzisieren die Anforderungen und sollen den betroffenen Finanzinstituten helfen, die Vorgaben korrekt umzusetzen und die Anlegerrechte zu wahren.
Die Rundverfügung CSSF 24/856 wurde am 29. März 2024 veröffentlicht. Weitere praktische und technische Leitlinien zur UCI-Meldung gemäß dieser Rundverfügung wurden am 17. Juli 2025 aktualisiert.
Zum Rahmenwerk: Anlegerschutz bei NAV-Fehlern und Anlagegrenzverstößen in Luxemburg (CSSF-Rundschreiben 24/856)
Anlegerschutz bei NAV-Berechnungsfehlern, Verstößen gegen Anlagegrenzen und sonstigen Fehlern auf Fondsebene: Wesentlichkeitsschwellen, Korrektur- und Entschädigungspflichten, Meldung an die CSSF und Rolle des Wirtschaftsprüfers. Gilt für OGAW, Teil-II-OGA, SIF, SICAR, Geldmarktfonds und ELTIF.
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