BfDI kritisiert „Digitalen Omnibus“ der EU-Kommission
VO (EU) 2016/679, BDSG, EU+DE
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) kritisiert, dass der von der EU-Kommission vorgeschlagene „Digitale Omnibus“ zwar Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit steigern soll, aber zentrale Datenschutzfragen unzureichend adressiert.
Obwohl der BfDI das Ziel der Vereinfachung und des Abbaus bürokratischer Hürden unterstützt, mahnt er an, dass der substantielle Schutzstandard der DSGVO erhalten bleiben muss. Insbesondere fehle es an Regelungen zu strukturellen Machtungleichgewichten, zum Schutz von Kindern, zu Data Brokern und zur datenschutzrechtlichen Verantwortung von Herstellern und Anbietern digitaler Anwendungen. Auch für Künstliche Intelligenz (KI) seien spezifische, grundrechtssensible Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich.
Die Kritik wurde im Rahmen einer hochrangigen Diskussionsrunde in Brüssel geäußert, die der BfDI gemeinsam mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) und dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) veranstaltete.
Zum Rahmenwerk: DSGVO / BDSG: Datenschutz
Das allgemeine Datenschutzrecht für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte, Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfers und Meldepflichten bei Datenpannen.
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