VerbraucherschutzLeitlinienEBAEBA/GL/2015/12
Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen
EBA/GL/2015/12, EBA/GL/2024/10, EU
Kreditgeber brauchen Richtlinien und Verfahren für den Umgang mit Kreditnehmern in Zahlungsschwierigkeiten: frühzeitiger Kontakt, Information und Unterstützung, angemessene Nachsicht vor Einleitung der Zwangsvollstreckung sowie Dokumentation der Kontakte. Gelten ab 21.03.2016, zeitgleich mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
- 21.03.2016
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung (Wohnimmobilienkredit)
Wie Kreditgeber mit Verbrauchern umgehen müssen, die bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen in Zahlungsrückstand geraten: Richtlinien und Verfahren, frühzeitiger Kontakt, Information, angemessene Nachsicht vor der Zwangsvollstreckung und Dokumentation. Teile davon stehen seit der Kreditdienstleisterrichtlinie direkt in Art. 28 MCD.
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