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Alle Updates zu EBA-Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung (Wohnimmobilienkredit)
VerbraucherschutzLeitlinienEBAEBA/GL/2024/10

Leitlinien zu Zahlungsrückständen an die Kreditdienstleisterrichtlinie angepasst

EBAEBA/GL/2015/12, EBA/GL/2024/10, EU

Die Kreditdienstleisterrichtlinie (EU) 2021/2167 hat die Vorgaben zur Lösungsfindung mit dem Kreditnehmer fast wörtlich in Art. 28 MCD übernommen; die EBA streicht deshalb Leitlinie 4. Die Anforderungen an Kreditgeber bleiben in der Summe unverändert, ihre Grundlage für Nachsichtsmaßnahmen ist nun das Gesetz. Gilt seit 22.10.2024.

22.10.2024
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung (Wohnimmobilienkredit)

Wie Kreditgeber mit Verbrauchern umgehen müssen, die bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen in Zahlungsrückstand geraten: Richtlinien und Verfahren, frühzeitiger Kontakt, Information, angemessene Nachsicht vor der Zwangsvollstreckung und Dokumentation. Teile davon stehen seit der Kreditdienstleisterrichtlinie direkt in Art. 28 MCD.

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