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regulatoryradarvon Conformis
ÜbersichtVerbraucherschutznur im PrivatkundengeschäftKonkretisiert: Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten (Wohnimmobilienkreditrichtlinie, MCD)
EBA

EBA/GL/2015/12, EBA/GL/2024/10 ↗, EU

EBA-Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung (Wohnimmobilienkredit)

2 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 28.06.2024seit 11.06.2015

28.06.2024
LeitlinienEBAEBA/GL/2024/10

Leitlinien zu Zahlungsrückständen an die Kreditdienstleisterrichtlinie angepasst

Die Kreditdienstleisterrichtlinie (EU) 2021/2167 hat die Vorgaben zur Lösungsfindung mit dem Kreditnehmer fast wörtlich in Art. 28 MCD übernommen; die EBA streicht deshalb Leitlinie 4. Die Anforderungen an Kreditgeber bleiben in der Summe unverändert, ihre Grundlage für Nachsichtsmaßnahmen ist nun das Gesetz. Gilt seit 22.10.2024.

Anwendung ab 22.10.2024
Original öffnen: eba.europa.eu ↗
11.06.2015
LeitlinienEBAEBA/GL/2015/12

Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen

Kreditgeber brauchen Richtlinien und Verfahren für den Umgang mit Kreditnehmern in Zahlungsschwierigkeiten: frühzeitiger Kontakt, Information und Unterstützung, angemessene Nachsicht vor Einleitung der Zwangsvollstreckung sowie Dokumentation der Kontakte. Gelten ab 21.03.2016, zeitgleich mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Anwendung ab 21.03.2016
Original öffnen: eba.europa.eu ↗