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ÜbersichtVerbraucherschutznur im Privatkundengeschäft
Bundesrecht

RL (EU) 2023/2225 (CCD II), KWG, § 18a KWG, § 4 Abs. 1a FinDAG ↗, EU+DE

Verbraucherschutz im Finanzgeschäft (CCD II)

9 Updates4 in den letzten 30 TagenStand 13.10.2026seit 22.05.2008

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Der Verbraucherschutz im Finanzgeschäft bündelt die zivilrechtlichen Pflichten gegenüber Privatkunden: vorvertragliche Information, Kreditwürdigkeitsprüfung, Widerrufsrechte und die AGB-Kontrolle durch die Rechtsprechung. Die neue Verbraucherkreditrichtlinie CCD II erweitert den Anwendungsbereich auf Buy-now-pay-later und Kleinkredite.

Die CCD II ist bis November 2025 umzusetzen und ab November 2026 anzuwenden; parallel treiben BGH- und EuGH-Rechtsprechung etwa zu Prämiensparverträgen, Kontoentgelten und Widerrufsinformationen die Anforderungen fort. Auch die BaFin greift Verbraucherschutzthemen zunehmend aufsichtlich auf.

13.10.2026
29.09.2026
KonsultationEU-Kommission

Gezielte Konsultation zum Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende bei Finanzdienstleistungen

Die Europäische Kommission hat eine gezielte Konsultation zum fairen Zugang zu Finanzdienstleistungen für Krebsüberlebende gestartet. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine frühere Krebsdiagnose nach einer definierten Frist nach Beendigung der aktiven Behandlung nicht mehr zur Festlegung von Preisen oder Zugangsbedingungen für Finanzdienstleistungen wie Hypothekenlebensversicherungen herangezogen werden kann.

Original öffnen: finance.ec.europa.eu ↗
24.09.2026
UrteilEuGHC-900/24

EuGH-Urteil: Unfaire Preisanpassungsklauseln in Verbraucherverträgen und Dreijahresfristen (C-900/24)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass nationales Recht oder Praktiken, die die Aufrechterhaltung eines Vertrags mit einer missbräuchlichen Klausel vorsehen, dem Unionsrecht widersprechen, wenn Preiserhöhungen aus dieser Klausel nicht innerhalb von drei Jahren vom Kunden beanstandet wurden. Dies betrifft einen Fall, in dem ein Energieversorger eine Preisanpassungsklausel einseitig geändert hatte und deutsche Gerichte eine Dreijahresfrist für die Beanstandung durch den Kunden anwandten.

Original öffnen: curia.europa.eu ↗
22.09.2026
31.07.2026
18.05.2026
17.04.2026
GesetzBundestag

Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023

Das Gesetz überführt die CCD II in BGB, EGBGB und KWG: erweiterter Anwendungsbereich auf Kleinkredite und Buy-now-pay-later, verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfung, neue Werbe- und Informationsvorgaben, das neue Aufsichtsregime für Absatzfinanzierer (AbsFinAG) sowie erstmals gesetzliche Regeln für Scoring und automatisierte Entscheidungen im Datenschutzrecht. Anwendung ab 20.11.2026.

Anwendung ab 20.11.2026
Original öffnen: bundestag.de ↗
30.10.2023
RichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2023/2225

Verbraucherkreditrichtlinie II (CCD II) im Amtsblatt

Die Richtlinie (EU) 2023/2225 ersetzt die Richtlinie 2008/48/EG: Einbeziehung von Kleinkrediten und zinslosen Zahlungsaufschüben, verbindliche Kreditwürdigkeitsprüfung, Verbot voreingestellter Zusatzprodukte, Vorgaben zu Werbung, Datennutzung und Überschuldungsberatung. Umsetzung bis 20.11.2025, Anwendung ab 20.11.2026.

Anwendung ab 20.11.2026
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
22.05.2008